Staatsleistungen für die Kirchen- bleiben wir bei den Fakten

Im Bundestagswahlkampf wird Vieles behauptet. Die Faktenlage ist häufig eine andere. Das betrifft auch die Aussagen von Politikern zu den Staatsleistungen, erstaunlicherweise vor allem in Bayern. Wir versuchen die Fakten verständlich zu erklären. Was sind denn Staatsleistungen eigentlich? Staatsleistungen sind Zahlungen, die der Staat, beziehungsweise die einzelnen Bundesländer, an die evangelische und katholische Kirche in Deutschland leisten. Sie sind von der Kirchensteuer zu unterscheiden und betragen aktuell rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr. 
Weshalb gibt es die Staatsleistungen? Die Gelder fließen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung Anfang des 19. Jahrhunderts. Damals waren die Kirchen gezwungen, Ländereien und Geld abzugeben. Im Zuge des sogenannten Reichsdeputationshauptschluss vereinbarten Kirchen- und Staatsvertreter 1803 die Zahlung der Staatsleistungen als Ausgleich, also begründete Rechtsansprüche. Das, was in der Öffentlichkeit unter Staatsleistungen verstanden und auch in den politischen Debatten prominent herausgestellt wird – nämlich die Gehaltszuschüsse für Bischöfe und leitende Geistliche in beiden großen Kirchen – macht hingegen nur einen Bruchteil der Summen aus.
Wer bezahlt die Staatsleistungen? Die Bundesländer bezahlen die Staatsleistungen an die Kirchen aus Steuermitteln – und damit alle deutschen Steuerzahler*innen unabhängig davon, ob sie Mitglied einer Kirche sind, oder nicht.
Wie hoch sind die Staatsleistungen? 2024 betrugen die Staatsleistungen bundesweit 600 Millionen. Je nach Bundesland machen die Zahlungen einen unterschiedlich großen Teil der gesamten Einnahmen der Kirchen aus. In der evangelischen Kirche machten die Staatsleistungen beispielsweise im Jahr 2021 bei einem Haushaltsvolumen von insgesamt circa 14,5 Milliarden Euro rund 320 Millionen Euro aus, was etwa 2,2 Prozent entspricht. Laut aktuellem Haushaltsplan des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus erhalten alle katholischen Erzbistümer und Bistümer im Freistaat in diesem Jahr zusammen 82,4 Millionen Euro.
Wofür wird das Geld in Bayern genutzt? Etwa 14,5 Millionen Euro davon sind für den Personalaufwand der Erzbistümer und Bistümer inklusive der "Jahresrenten der Erzbischöfe und Bischöfe" gedacht, der Löwenanteil von rund 63,8 Millionen Euro hingegen gründet sich auf den "Seelsorgegeistlichenpfennig". Die evangelische Landeskirche erhält insgesamt 27,4 Millionen Euro, davon 3 Millionen Euro für Leitungspersonal und 24 Millionen Euro per "Seelsorgegeistlichenpfennig". Gut zu wissen: Seit Jahren sprechen sich immer wieder auch hochrangige Kirchenvertreter dafür aus, die Zuschüsse für das Leitungspersonal, die in der Öffentlichkeit regelmäßig mit den Staatsleistungen an sich gleichgesetzt werden, dauerhaft abzulösen. 
Wie lange wird es die Staatsleistungen noch geben? Bereits bei der Festlegungen der Staatsleistungen 1803 war vereinbart worden, dass die Zahlungen zeitlich begrenzt geleistet werden sollten. 1919 wurde dann in der Weimarer Verfassung die Verpflichtung festgehalten, die Dauerzahlungen mit einer Einmalzahlung zu beenden, passiert ist seitdem jedoch nichts. Auch in das Grundgesetz wurde dieser sogenannte Ablöseauftrag übernommen, bis 2021 kümmerte sich jedoch keine Regierung insofern darum, dass sie sich mit den Kirchen auf eine Ablösesumme einigte.
Wie geht es jetzt weiter? 2021 brachten die damaligen Oppositionsparteien einen Gesetzesentwurf ein, der eine einmalige Ablösesumme vom 18,6-fachen Wert der jährlichen Zahlungen vorsah – also bei 590 Millionen Euro im Jahr knapp 11 Milliarden Euro. Der Entwurf bekam jedoch im Parlament nicht ausreichend Unterstützung.Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP vereinbarten anschließend Ende 2021 in ihrem Koalitionsvertrag, "im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen" zu schaffen und dazu ein "Grundsätzegesetz" zu verabschieden. Zu einem Abschluss kam das Ganze nie. 

So ist es korrekt: Der Freistaat überweist den großen Kirchen jedes Jahr Millionenbeträge aus Steuermitteln. Die Staatsleistungen an die Kirchen öffentlich mit den Gehältern fürs Leitungspersonal gleichsetzen, ist allerdings nicht nur falsch – eine Abschaffung hätte auch für weitaus mehr Verbände und Religionsgemeinschaften finanziell heftige Folgen. Denn: Neben den zwei großen erhalten auch andere christliche Kirchen Zuschüsse, ebenso wie die religionskritischen Verbände, etwa der Bund für Geistesfreiheit. Dass diese Zahlungen viel niedriger als bei Katholiken und Evangelischen ausfallen, liegt an deren geringeren Mitgliederzahlen. Der "Seelsorgegeistlichenpfennig" wird pro Kopf berechnet. 
Nicht in der Diskussion tauchen die staatlichen Zuweisungen an die Israelitischen Kultusgemeinden im Freistaat auf - auch sie haben eine vertragliche Grundlage, die den Staatskirchenverträgen ähneln, aber unter einem anderen Haushaltsposten geführt werden, nämlich "Erwachsenenbildung und allgemeine Kulturpflege". Die jüdischen Gemeinden erhalten dieses Jahr rund 19,5 Millionen Euro.

Was sagt die evangelische Kirche dazu? Anne Gidion, Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, sah diesen Entwicklungen im Interview 2024 optimistisch entgegen: "Die evangelische Kirche begrüßt die geplante Ablösung der Staatsleistungen und beteiligt sich an den Überlegungen des Bundes zur Vorbereitung dieses Vorhabens. Die Ablösung erfolgt durch Entschädigung für die aktuell vertraglich vereinbarten Leistungen, welche selbst Ersatzleistungen für die umfangreichen Verluste darstellen, die historisch begründet sind." Es ginge dabei nicht um "Privilegien". Eine Lösung könnte Gidions Meinung nach so aussehen: "Wir halten einen Wertersatz nach dem Äquivalenzprinzip für richtig. Äquivalenz meint, dass die Ablösung so hoch sein muss, dass eine dauerhafte finanzielle Deckung der kirchlichen Arbeit gesichert ist, die bisher durch die Staatsleistungen ermöglicht wurde. Denn das ursprünglich enteignete Vermögen steht als Ertragsbasis für diese Aufgaben eben nicht mehr zur Verfügung." Entscheidend sei, dass die Kirchen weiterhin ihre seelsorglichen und ihre sozialen und gesellschaftlichen Leistungen erbringen können.

Textteile entnommen aus www.sonntagsblatt.de
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