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Infos zu Staatsleistungen
Warum der Staat sie an die Kirchen zahlt
Die evangelische Kirche finanziert sich vor allem aus Kirchensteuern. Sie werden ausschließlich von den Kirchenmitgliedern gezahlt und ermöglichen das kirchliche Wirken in der Gesellschaft, von dem viele ohne Kirchenmitgliedschaft profitieren (zB Beratungsstellen, Kitas u.a.). Zusätzlich bekommt die Kirche sogenannte Staatsleistungen. Diese erhält sie, da der Staat die Kirchen – evangelisch wie katholisch – enteignet hat. Dies geschah zwischen der Reformation und dem Ende der napoleonischen Kriege, also dem 16. und 19. Jahrhundert. Immer wieder sind die Staatsleistungen im Gespräch; dann geht es um deren Ablösung. Die Kirchen befürworten die Ablöse. Es sind die Bundesländer, die bisher eine Ablöse vermeiden wollen, weil ihnen die finanziellen Mittel dazu fehlen.
Historische Hintergründe
In der evangelischen Kirche gehen die Enteignungen bis zur Reformation 1517 zurück. Viele Fürsten oder Herzöge führten damals die protestantische (evangelische) Kirche in ihrem Land ein; und setzten sich selbst an deren Spitze. Dadurch erhielten sie Zugriff auf Kirchengüter, die in evangelischem Besitz waren. Sie führten neue Verwaltungen ein, vielerorts als „Gemeiner Kasten“ bekannt, und setzten einen Kirchenrat ein, der sie zentral verwaltete. Nun hatte der Kirchenkasten eigentlich eine Zweckbindung: Er sollte nur für Ausgaben aufkommen, die im kirchlichen Sinne waren. Und doch wurden mit der Zeit immer mehr außerkirchliche Angelegenheiten durch ihn finanziert, wie der Hofstaat, die Jägerei oder der Bau neuer Schlösser. Jahr für Jahr verschmolzen die kirchliche und staatliche Verwaltung immer weiter und kirchlicher Besitz ging in staatlichen Besitz über. Das gilt vor allem für Klöster und Stifte, die für die protestantischen Landesherren ausschließlich eine finanzielle Bedeutung hatten.
Auf katholischer Seite wiederum vollzog sich die Enteignung vor allem im 19. Jahrhundert. In den Napoleonischen Kriegen fielen Territorien links des Rheins an Frankreich. Dadurch erlitten vor allem Preußen, Baden und Württemberg erhebliche Gebietsverluste. Die dortigen Fürsten verlangten eine Entschädigung vom „Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation“ – und der Blick fiel auf die kirchlichen Besitztümer. Die Kirchen wurden enteignet und ihre Ländereien den geschädigten Fürsten zugesprochen.
Festgehalten wurden die Enteignungen im Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Er legte auch die Zahlung von Ersatzleistungen fest, die von nun an der katholischen und auch der evangelischen Kirche zukommen sollten; das sind die sogenannten Staatsleistungen. Seit rund 200 Jahren werden sie vom Staat – dem Rechtsnachfolger der Fürstentümer – an die Kirchen gezahlt. Sie gleichen den Verlust der Erträge aus und sichern die kirchliche Arbeit.
Ablösung laut Grundgesetz
Mit der Weimarer Reichsverfassung wurde 1919 die Trennung von Staat und Kirche festgeschrieben. In diesem Zuge wurden auch die Staatsleistungen hinterfragt – und eine Ablösung in Artikel 138 aufgenommen. Der Artikel gelangte 30 Jahre später in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland; die Ablösung der Staatsleistungen ist somit seit 1949 Verfassungsauftrag. Doch bisher hat sich der Staat dieses Auftrags nicht angenommen.
Die vergangene Bundesregierung wollte dies ändern und die Ablösung klären. Die evangelische Kirche befürwortet die Bestrebungen der Bundesregierung. Bei der Ablösung ist ihr wichtig, dass die Vielfalt der kirchlichen Arbeit bestehen bleiben kann. Maßstab dafür ist das sogenannte Äquivalenzprinzip. Das bedeutet: Die Kirchen müssen durch die Ablösung in die Lage versetzt werden, alle Aufgaben, die bisher durch Staatsleistungen gedeckt waren, selbst weiter zu finanzieren. Das wäre möglich, indem der Staat den Kirchen eine Summe zahlt, die ausreicht, um Erträge in derselben Höhe zu generieren. Die Kirchen könnten das Geld anlegen und die Zinsen nutzen. Oder sich neuen Grundbesitz kaufen, dessen Erträge die Versorgung sicherstellen. Das könnten heute „moderne“ Besitztümer wie Windkraftanlagen oder Solarparks sein. Die Bundesländer gehen diesen Weg der Ablöse bisher nicht mit.
Einsatz der Staatsleistungen
Die Bundesländer (ausgenommen Bremen und Hamburg) zahlen rund 320 Millionen Euro pro Jahr an die evangelische Kirche (Stand 2021). Damit deckt die Kirche zum einen Personalkosten, um kirchliche Angebote wie Gottesdienste, Taufen, Beerdigungen, Trauungen und Seelsorge zu ermöglichen. Zum anderen fließen diese Mittel in Einrichtungen und Dienste der evangelischen Kirche, die Angebote für alle Bürgerinnen und Bürger bereithalten; beispielsweise Kitas, Jugendarbeit, Bildungseinrichtungen und Beratungsstellen.